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Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren
#11
Was noch gilt für ein Fahrzeug um als LKW durchzugehen: Die Ladefläche muss gleich groß oder größer der Grundfläche des Fahrgastraumes sein. Er darf nicht unmittelbar Rückrüstbar sein in Sachen Lädefläche -> Fahrgastraum, was allerdings nicht zwingend eine Trennwand vorsieht (Rücksitze raus und ne festinstallierte Platte kann unter umständen reichen) und wie im Falle meines Passats (weil ich mit dem Gedanken gespielt hatte ihn umzubauen) hätten die hinteren Scheiben durch Bleche verdecken/ersetzen werden müssen.
Mit Mayo oder zum Mitnehmen? Nimm doch einfach Rauhfaser!

Dat Fell:A1, EZ 10.04.1987, 97,5tkm, Barracuda 2-1, Minis, Höherlgg, Stahlflex, Fell
Die Pommes:A7, EZ 21.05.1993, 22tmiles
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Re: Verbotswidrig an einem Sonntag oder Feiertag gefahren - von Ogrim - 15.04.2010, 20:39

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