28.07.2006, 21:01
Also, das Entdrosseln macht allgemein wenig Probleme beim Tüv, denn man wär ja auch schön blöd, wenn man die als Entdrosselt eintragen lassen würde, aber trotzdem gedrosselt weiter fährt.
Andersrum ist es schon schwieriger, also die Drosselung eintragen.
Wenn ich nur gedrosselt fahren darf, aber der TüV das nicht kontrollieren würde und einfach eintragen würde daß diese gedrosselt ist, dann würde mir das ja schon was bringen (bei Polizeikontrollen steht dann in den Papieren, daß diese gedrosselt ist). Deshalb achtet der TüV beim Drosseln auch darauf, daß es wirklich gemacht wurde, bevor der das einträgt.
Andersrum ist es schon schwieriger, also die Drosselung eintragen.
Wenn ich nur gedrosselt fahren darf, aber der TüV das nicht kontrollieren würde und einfach eintragen würde daß diese gedrosselt ist, dann würde mir das ja schon was bringen (bei Polizeikontrollen steht dann in den Papieren, daß diese gedrosselt ist). Deshalb achtet der TüV beim Drosseln auch darauf, daß es wirklich gemacht wurde, bevor der das einträgt.
Gruß, Holle.