02.03.2010, 11:35
Trejvic schrieb:Wenn sich das jetzt auf Tachobeleuchtung beziehen soll, was ist denn dann z.B. mit dem Koso mit seiner blauen Hintergrundbeleuchtung?![]()
Ich denke mal es sind zusätzliche (nicht unbedingt notwendige) "Leuchteinheiten" gemeint. Das ersetzen einer vorhandenen Tachobeleuchtung durch eine (Bleiben wir bei dem Beispiel) blaue wird wohl in Ordnung sein, sofern die Lesbarkeit gegeben ist und der Fahrer nicht durch Blenden o.Ã. abgelenkt wird. Ansonsten dürfte der Koso doch gar nicht erlaubt sein.
bei nem koso ist das okay, weil das gerät als ganzes eine eg-abe hat.
und wenn du bei dem serientacho die beleuchtung veränderst (also auf blau,grün,was auch immer), dann müsste ganz streng genommen das leuchtmittel auch geprüft sein.
aber in hardt beim küs haben die mir erzählt, das die farbe egal ist. solange man alles lesen kann, es nicht übertrieben hell ist und die farbe der warnleuchten nicht verändert wird passt das schon.
aaaaber wenn dir die karre abfackelt, zahlt das deine versicherung nicht. es ist ein "unprofessioneller eingriff in die fahrzeugelektrik". dazu zählt übrigens auch ein autoradio, das man selber eingebaut hat.

2002er D alias "The Schlachtfeld" / Weiß Matt / Nackisch
2001er Ducati 748S Biposto / Rosso Anniversary
[Bild: http://images.spritmonitor.de/342977_5.png]
2001er Ducati 748S Biposto / Rosso Anniversary
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