01.03.2010, 17:41
cthulhu schrieb:Das leicht verwirrte Lachen ist doch dauerzustand.Endlich hatts einer kapiert

Trejvic schrieb:Ich denke wir brauchen hier nicht weiter machen bis sich jemand zu uns gesellt, der richtig Ahnung hat. Halbwissendiskussionen sind echt anstrengend!
Alles was nicht unter Rücklicht, Frontscheinwerfer, Standlicht, Blinker, Zusatzscheinwerfer, Nebelscheinwerfer, oder Positionsleuchten (vorne weiß, Seite gelb, hinten Rot) fällt, ist während der Fahrt verboten.
Im Stand darf das Kirmeskarussell leuchten wie es will, dann muss aber gewährleistet sein, das dies nicht in der Bewegung geschehen kann.
Alles was unter oben genannte Punkte fällt darf Mit passendem E-zeichen und vorschriftsmäßiger Einbaulage auch in LED Ausführung sein.
Die farbe muss natürlich auch stimmen, z.B. ne Sondergenehmigung für blaues Blinklicht werdet ihr wohl kaum bekommen.
Zum E zeichen, beispielsweise ein Scheinwerfer mit E11 Zeichen ist in Deutschland NUR als Nebelscheinwerfer zulässig.
Mancher Tüvler lässt das zwar durchgehn da E11 für nen Englischen Frontscheinwerfer steht, hilft einem im Endeffekt aber auch nicht
