28.02.2010, 21:20
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bzgl. Tagesfahrleuchten hatten wir ja schon einiges im Forum...im Wesentlichen: §17 StVO sagt, dass Krafträder am Tag mit Abblendlicht fahren müssen. Tagesfahrleuchten dürfen aber nicht zusammen mit dem Abblendlicht leuchten..
Somit heben diese beiden Normen auf, dass an einem Kraftrad Tagesfahrleuchten in Betrieb sein dürfen...
Grüße, Sascha
bzgl. Tagesfahrleuchten hatten wir ja schon einiges im Forum...im Wesentlichen: §17 StVO sagt, dass Krafträder am Tag mit Abblendlicht fahren müssen. Tagesfahrleuchten dürfen aber nicht zusammen mit dem Abblendlicht leuchten..

Somit heben diese beiden Normen auf, dass an einem Kraftrad Tagesfahrleuchten in Betrieb sein dürfen...

Grüße, Sascha