01.02.2010, 17:53
Moinsen!
So ist das wohl; gehe davon aus, dass Du keine A.B.E. im eigentlichen Sinne, sondern eine EG- Bauartgenehmigung hast, mit entsprechender E- Nummer auf den Töpfen... Den Aufkleber kannst Du zur Not auch in's Portmonee stecken...
Aber wenn die Töfe zu laut sind, bist Du der Verantwortliche...
Grüße, Sascha.
Rubino schrieb:Digimax schrieb:Kann der TÜV was dagegen sagen wenn die Töpfe eine ABE haben?Wenn die Endtöpfe lauter sind als in der ABE angegeben ist selbige unwirksam
Soll heißen: Ja
Kannst aber ja auch mal zum Tüv fahren und Messen lassen.
So ist das wohl; gehe davon aus, dass Du keine A.B.E. im eigentlichen Sinne, sondern eine EG- Bauartgenehmigung hast, mit entsprechender E- Nummer auf den Töpfen... Den Aufkleber kannst Du zur Not auch in's Portmonee stecken...
Aber wenn die Töfe zu laut sind, bist Du der Verantwortliche...
Grüße, Sascha.


