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kann man besitzerloses mopped mitnehmen?
#1
Hallo,
bei meiner Freundin im Wohnheim steht ne MZ ETZ 250 im öffentlichen Parkplatzbereich rum (ist so eine Art 2-stöckiges Parkhaus unterm Wohnheim). Die Kiste steht da unverändert seit min. 2 Jahren. TÜV ist seit Oktober 2004 abgelaufen. Staub und Vogelkacke ist schon recht dick.

Jetzt meine Frage: Ich erinner mich igendwie dumpf, dass KFZ's die nicht angemeldet sind nach einer bestimmten Zeit (die ich nich weiߟ) entweder zu ner Auktion (oder vielleicht einfach so mitnehmen?) kommen.

Und ohne TÜV können die ja nich mehr angemeldet sein oder? Hat aber noch Nummernschild dran.

Es ist nämlich echt schade um die Karre. Hat einer von euch ne Ahnung was das Thema angeht?

Und wisst ihr ob man mit ner Vollabnahme beim TÜV nochmal nen neuen Fahrzeugbrief bekommen würde? Und was sowas kosten könnte?

Grüߟe
Alex
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#2
Hi du ich würde da Vorsichtig sein und mich da erstmal schlau machen bei der Polizei.
Nicht das du es dann mitnimmst und se dich dann drann kriegen wegen unterschlagung usw....

aber was willste denn eigendlich damit??
Gruss Bernd
GPZ 500S - EX500D1 - Bj 1994 - Schwarz-Silber

Erholung an der Nordsee
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#3
einfach mitnehmen ist Diebstahl

ich würd auch die Polizei fragen oder das Ordnungsamt ist vieleicht noch besser Big Grin
[Bild: http://s8.directupload.net/images/100101/z2q6yzsg.gif]
"1165ccm für ein halleluja"
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#4
naja, also das einfach so ohne den Grünen was zu sagen Diebstahl ist hab ich auch fast vermutet Smile

Hab mich aber gefragt ob die Polizei da für mich Sinn macht - weil ich will ja nicht, dass der Schrotthandel das Ding abholt - dann hab ichs ja doch nich.

Hmm...

mal sehen wer sich noch meldet - vielleicht hat ja einer damit schon mal ne Erfahrung gemacht

Grüߟe
Alex
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#5
Moinsen,

aus zuverlässiger Quelle Wink :

eine Mitnahme wäre mindestens eine Fundunterschlagung... also strafbar... Du kannst die Kiste aber als Fundsache melden und dann angeben, dass Du sie bei Dir gesichert unterstellst. Natürlich müsstest Du sie dem Eigentümer wieder zurückgeben, wenn der sich melden sollte...

Bei der Meldung an die Stadt / Gemeinde / Polizei gleich die Fundrechte hinsichtlich des Moppeds anmelden... dann geht der Besitz an Dich in der Regel nach einen halben Jahr über... Wenn sie da schon so lange steht, kann mann die 6 Monate ja auch noch warten...

Grüߟe, Sascha
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#6
@gpz-norden: heiߟt dass, das ich einfach nur zur Polizei gehen müsste, dass Mopped als Fundstück melde und die dann dort wo sie jetzt steht einfach noch 6 Monatte stehen lassen kann und dann ist sie meine, oder muss ich die dann abtransportieren und 6 Monate auf nem abgesäunten Grundstück oder so stehen lassen.
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#7
saxonfahrer\;p=\"62079 schrieb:@gpz-norden: heiߟt dass, das ich einfach nur zur Polizei gehen müsste, dass Mopped als Fundstück melde und die dann dort wo sie jetzt steht einfach noch 6 Monatte stehen lassen kann und dann ist sie meine, oder muss ich die dann abtransportieren und 6 Monate auf nem abgesäunten Grundstück oder so stehen lassen.

Hi;

geh doch einfach mal zum Fundamt, melde die Kiste und biete denen an, dass Du die unterstellen könntest. Meistens nehmen die das dankbar an, weil die Hallen überfüllt sind. Das Fundamt stellt Dir eine Bescheinigung aus und Du erhebst bei der Meldung Fundrechte.

Wenn sich dann innerhalb des halben Jahres keiner meldet (unabhängig wo die Kiste steht) geht sie in Deinen Besitz über...

Grüߟe, Sascha
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#8
Hi

falls das Nummernschild noch dranhängt kansste beim Strassenverkehrsamt den Halter ermitteln Wink
[Bild: http://s8.directupload.net/images/100101/z2q6yzsg.gif]
"1165ccm für ein halleluja"
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#9
Das der TÜV abgelaufen ist ist eigentlich nicht wichtig, es kommt eher darauf an ob noch das Amtssiegel vorhanden ist (zugelassen und versichert).
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#10
joerch\;p=\"62098 schrieb:Das der TÜV abgelaufen ist ist eigentlich nicht wichtig, es kommt eher darauf an ob noch das Amtssiegel vorhanden ist (zugelassen und versichert).
Wenn die Versicherung nicht bezahlt wurde und es hat sich noch keiner um die Kiste gekümmert, bleibt auch das "Amtssiegel" drauf. Die Plakette kommt erst ab, wenn die Streckenposten rauskriegen, dass die Mühle nicht mehr versichert ist.

@saxonfahrer: Mach das so, wie norden es geschrieben hat. Is die legalste Art. Sollte aufgrund der von dir gemachten Fundanzeige der Halter ausfindig gemacht werden, könntest du dich mit dem ja auch noch vielleicht über einen Kauf zum Schnäppchenpreis einigen, weil ich glaube kaum, dass der halter vor hat, die Kiste in dem Zustand jemandem anzudrehen. Musst halt bissl Verhandlungsgeschick zeigen.
Kannst ja beim aufgeben der Fundanzeige mal ganz doof nachfragen, ob man dir den Halter mitteilt, weil du die Mühle haben (kaufen) willst. Oder du rufst mit dem Kennzeichen oder der FIN bei der Zulassungsstelle an, manchmal haben die nen guten Tag und geben ne Info mehr raus.
EX500D, CANDY WINE RED, Bj. 94, 54 tkm

2. Preis Schönheitswettbewerb 2015


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#11
Für das Eigentum ist das Siegel und der TÜV egal, aber mit dem Kennzeichen und der Rahmennummer kann man in Flensburg doch einiges heraus bekommen.

Wir hatten mal so ein Fall, wo eine Spedition 2 Aprilias stehen hatte, nach 3(?) Jahren haben sie die dann verkauft.

Auf öffentlichen Verkehrsraum dürfte sie eigendlich nicht stehen bleiben, wenn die Versicherung abgelaufen wäre Rolleyes
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#12
GL_Corona\;p=\"62104 schrieb:Auf öffentlichen Verkehrsraum dürfte sie eigendlich nicht stehen bleiben, wenn die Versicherung abgelaufen wäre Rolleyes

Eben! Und saxonfahrer is dann der barmherzige Samariter, der das Baby ganz uneigennützig von der Straße holt. Big Grin
EX500D, CANDY WINE RED, Bj. 94, 54 tkm

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#13
Zitat:Eben! Und saxonfahrer is dann der barmherzige Samariter, der das Baby ganz uneigennützig von der Straße holt. Very Happy

Genau so hab ich mir das gedacht . Dann werd ichs mal mit der Fundanzeige probieren. Besten Dank an euch alle

Grüߟe
Alex
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#14
Wenn die Versicherung nicht mehr bezahlt wird meldet dies die Versicherung ans Strassenverkehrsamt welches das Ordnungsamt anweist das Fahrzeug zu entsiegeln.
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#15
Moinsen, hier noch mal zur Ergänzung:

§ 973
Eigentumserwerb des Finders

(1) Mit dem Ablauf von sechs Monaten nach der Anzeige des Fundes bei der zuständigen Behörde erwirbt der Finder das Eigentum an der Sache, es sei denn, dass vorher ein Empfangsberechtigter dem Finder bekannt geworden ist oder sein Recht bei der zuständigen Behörde angemeldet hat. Mit dem Erwerb des Eigentums erlöschen die sonstigen Rechte an der Sache.


[Bild: http://www.addis-welt.de/smilie/smilie/boese/rulez.gif]

Viel Spaß, Sascha
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