Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Blinker, aber welche?
#61
kann ich grad nicht, bin ausgeflogen Wink aber man kann doch lieber die spiegelaufnahme an der verkleidung nutzen als dieses gewinde oder? Sonst hat man ja zwei "löcher" in der verkleidung, einmal vom alten blinker und dann noch das vom spiegel. Sorry wegen der rechtschreibung aber mit dem handy ist das alles nicht so einfach Big Grin
Daniel, der freundlichste Ruhri
Motorradfahren ist das Schönste was man angezogen machen kann.
Alle meine Beiträge berufen sich auf §5 GG Absatz 1.
Zitieren
#62
Daniel schrieb:Sonst hat man ja zwei "löcher" in der verkleidung, einmal vom alten blinker und dann noch das vom spiegel.
Also n bischn mehr Kreativität hätt ich jetz schon erwartet Wink
Die löcher von den Blinkern werden einfach zu gespachtelt, und gegen die Spiegellöcher hatte der Onkel Rubino ja auch mal n Mittel Big Grin
Zitieren
#63
Ich frag jetzt nochmal genauer nach, weil ich mir nicht ganz sicher bin. Hab ne D von 98 und möchte neue Blinker haben. Habe den Originalkenzeichenhalter und das kleinste Kennzeichen. Kann ich mir also 4 Blinker bestellen mit 20mm Armen und M10 Gewinde? Passen die dann vorne und hinten?

Vielen Dank!
Zitieren
#64
Hi,
also ich habe auch eine D, allerdings mit normalgroßem Nummerschild. Dafür habe ich vorn die 20mm und hinten die 40mm genommen. http://www.louis.de/_300ad4a4885cbbba679...r=10033853

Ich weiߟ jetzt nicht, wieviel Platz man durch das kleine KZ gewinnt, jedoch gibt es soweit ich weiߟ einen Mindestabstand, den die beiden Blinker haben müssen. Weiߟ nur nicht mehr, ob das Dokument hier im Forum bei den Downloads zu finden war oder direkt bei Louis....
M10 passt, nur fehlen dann noch Kappen für die Löcher in der Verkleidung.

Unten siehts du mal ein Bild von meiner Maschine mit den neuen Lämpchen.:
[Bild: http://img821.imageshack.us/img821/403/blinker.jpg]

Grüߟe
boardmarker1
Zitieren
#65
http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1.../1_112.PDF Motorrad-Beleuchtung:
Lassen Sie Ihr Licht
leuchten – aber bitte richtig!

Vom Tüv Geek


[Bild: http://p4.focus.de/img/gen/V/5/HBV5QWWq_..._630xA.jpg] zum Thema kleines KZ und Platz gewinnen Naughty Shocked
Daniel, der freundlichste Ruhri
Motorradfahren ist das Schönste was man angezogen machen kann.
Alle meine Beiträge berufen sich auf §5 GG Absatz 1.
Zitieren
#66
Daniel schrieb:http://www.tuev-sued.de/uploads/images/1.../1_112.PDF Motorrad-Beleuchtung:
Lassen Sie Ihr Licht
leuchten – aber bitte richtig!

Vom Tüv Geek
Da steht aber nichts über die Blinkerabstände drin, Daniel - oder ich sehe es nicht. Wink

Hab bei der Dekra folgende Angaben gefunden:

2.4 Fahrtrichtungsanzeiger
(Fundstelle: 93/92/EWG; ECE-R53; StVZO § 54)
Vorhandensein: vorgeschrieben; nach StVZO ab EZ 01.01.1962
Bezeichnung:
(Kategorie)
vorn -> 1, 1a, 1b, 11
hinten -> 2a, 2b, 12
Anzahl: Vier
in der Breite
(Mindestwerte):
nach EG-Rili: zueinander vorn 240 mm und hinten 180 mm
nach StVZO: zueinander vorn 340 mm und hinten 240 mm

Die Unterscheiden zwischen Zulassung nach EG-Richtlinie und Zulassung nach STVZO, was da der fall ist, soll im KFZ-Brief stehen.
Wichtig ist auf jeden Fall: gemeint ist der Innere Abstand zwischen den leuchtenden Flächen der Blinker.
Zitieren
#67
Naja ich dachte irgendjemand wüsste schon was passt und was nicht. Mein Moped ist grad nicht da, deshalb frage ich. Also muss ich wohl selbst ausmessen. Wink
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste