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Kommt es mir nur so vor... - Druckversion

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Stimmt - Thunderbolt - 09.12.2008

Durch die Versendung der Mahung ist die Verfährungsfrist unterbrochen und beginnt erneut.

Also nur Füߟe hoch reicht leider nicht, sofort Widerspruch einlegen.


- cthulhu - 10.12.2008

Mal aufs Thema zurückkommend, ich schau mir das gerade den zweiten Tag in der Firma an
und muss auch feststellen, das das Forum spürbar langsamer als sonst ist.
Es dauerte immer ein bischen, aber jetzt müht sich der Ladezyklus echt ab.
Ich kann definitiv meine Internetverbindung ausschliessen, da wir hier einen echten Highspeed Zugang haben.

Vielleicht hat ja euer Provider die Speed gedrosselt? Rolleyes


- Martin (webmaster) - 10.12.2008

Marrador\;p=\"92104 schrieb:@ Martin... habt ihr denn irgendwelche Erklärungen warum das Forum so langsam geworden ist?

Keine Ahnung, aber ich werde mich noch heute abend drum kümmern.


- Gilli - 10.12.2008

Mail ist raus , mal sehen was die sagen.

LG Gilli


- Gilli - 10.12.2008

So sollte wieder alles in Ordnung sein.

Gruߟ Gilli


- kingloui - 11.12.2008

Schäuble iss wieder weg Laughing Laughing Laughing Laughing :flehan:


- Martin (webmaster) - 17.12.2008

Woran hats nun gelegen?


Re: Stimmt - kle-driver - 18.12.2008

Thunderbolt\;p=\"92107 schrieb:Durch die Versendung der Mahung ist die Verfährungsfrist unterbrochen und beginnt erneut.

Also nur Füߟe hoch reicht leider nicht, sofort Widerspruch einlegen.

Will Euch nicht nervös machen, aber da gibt es eine Gesetzeslücke, d.h. wenn Ihr nicht widersprecht, kann das Ding u.U. sogar zwangsvollstreckt werden und dagegen is dann nix zu machen!!!!!
Ich empfehle Euch daher, mit solchen Schreiben umgehend zu einem Anwalt zu gehen und auf jeden Fall den Verbraucherschutz einzuschalten, bevor es ein böses Erwachen gibt.

Viele Grüߟe
Roman


- Martin (webmaster) - 18.12.2008

...dann freut es mich umso mehr, dass ich nun immer meine Ruhe vor dem Finanzamt haben werde. Denn auf dem jüngsten Schreiben stand ganz gross "letzte Mahnung" Big Grin Big Grin Big Grin


- Marrador - 19.12.2008

Die Aussage das Mahnungen die Verjährungsfrist verlängern ist auch schlicht falsch.

Lediglich Mahnungen die durch einen Richter oder einen Staatsanwalt verfasst werden heben die Verjährungsfristen auf.

Verlängerungen können nur erreicht werden wenn per Gerichtsbeschluss eine Pfändung und/oder Stundung und/oder Zahlbescheide ergehen.

... Back to Topic...

Würde mich auch interessieren worans gelegen hat, das das Forum so langsam war.