Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Bin ich ohne Versicherungsschutz gefahren?!!
#1
Hallo

Ich habe bei dem letztem Kauf meiner Reifen für mein A-Modell die Kombination 110/130 gewählt und mir die dazugehörige Unbedenklichkeitsbescheinigung ausgedruckt und abstempeln lassen. Diese wurde dann natürlich immer mitgeführt.
Nun ist es wieder so weit - ich brauche neue Schlappen.

Bei meiner Suche gestern Abend nach eventuellen Reifenverbesserungen bin ich auf die Aussage gestoßen, dass Bridgestone die Unbedenklichkeit für meine jetzt noch aktuelle Reifenkombination zurückgenommen hat.


Nun zu meiner Frage:
Wie und aus welchen gründen kann Bridgestone solch eine Veränderung einfach beschlieߟen obwohl es bis vor einiger Zeit angeblich ja unbedenklich war und bin ich jetzt seitdem dies abgeändert wurde ohne Versicherungsschutz gefahren?

P.S. Ich wollte eigentlich nur den Hinterreifen wechseln da der vorne noch ganz gut aussieht.
Sollte ich jetzt beide wechseln und auf 100/130 umsteigen oder den Vorderreifen noch eine Saison weiterfahren?
Macht das bei dem Fahrverhalten einen Unterschied?

Hoffe ihr könnt helfen
Gruߟ Kevin
Zitieren
#2
Warum können die das? Hmmm... Weil sies können Laughing

Ich denke aber nicht das du ohne Versicherungschutz gefahren bist, weil zum Zeitpunkt des Kaufes gab es diese Freigabe und dir wurde das bescheinigt. Was sich seit her ergeben hat, vielleicht gabs minimale Änderungen am Reifen oder neue Erkentnisse, gab es ja scheinbar damals nicht. Mach dir keinen Kopf, ich sage das hat schon alles gepasst bei dir.

Nimmste jetzt halt 100/130 beim BT45 und schon ist alles gut Mr. Green
Zitieren


Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste