29.07.2013, 11:52
rex schrieb:Abdrehen von Bremsscheiben ist meines Wissens nach übrigens nicht zulässig.
Grüße, rex
Solang du beim Abdrehen über dem Mindestmaß der Bremsscheibe bleibst - sonst macht es ja auch keinen Sinn -
ist es schon zulässig. Geh ja hier nicht um 1mm sonder um Zehntel bis Hundertstel.
Ansonsten muss ich dir allerdings zustimmen. Das mit dem Anbohren der Gabel zwecks anderer Sättel ist schon arg grenzwertig.
Aber mal realistisch, welcher TÜV guckt nach sowas bei einer regulären HU? - Ich kenne keinen.
Es wird erst richtig interessant, wenn du das Motorrad mal verkaufen solltest, weil das eine wissentliche
Ãnderung eines Sicherheitsrelevanten Teils (Aufnahme Bremse) ist, für die du selbst als Privatverkäufer unter Umständen
haftbar gemacht werden kannst.
"... Es trifft immer die Guten, die Naiven, die mit den reinen Gedanken.
Der Teufel kümmert sich um das Leben seiner Kinder, Gott nur um deren Moral. ..."
von Eugen Wendmann
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