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So, nun wird es kalt und die GPZ wird in Angriff genommen
#1
Hallo,

Da ja nun das kalte Wetter naht, werde ich mich mal meiner 2000er D "Neuerwerbung" annehmen.
Bilder vom Istzustand folgen demnächst. Die abgeschliffene Kanzelecke wird nachmodeliert.
Als zweites gilt es die Frage nach der neuen Farbe zu klären. Meinen Kindern würde ein leuchtendes
grün oder orange zusagen. Je leuchtender desto besser.
Am besten dieses Markierungsspray... Der eventuelle Augenkrebs der anderen Verkehrsteilnehmer ist mir egal.
Ist eigentlich jede Farbe zulässig oder hat sich da die Rennleitung eventuell etwas eigen?
Da vorn die Blinker und Spiegel vom Vorbesitzer leider auf ihre Asphaltresistenz getestet wurden habe ich
vor, Spiegelblinker zu nehmen. Hat das schon mal jemand verbaut? Oder ist die Optik dadurch hinüber?
An der Elektrik muߟ ich auch so einige Stellen "überarbeiten", da das Motto Stecker ab und zusammenzwirbeln und
Isolierband drumherum an Blinkern und Rücklicht zu finden ist. Das letzte stück der Radverkleidung unter der Sitzbank
gilt es auch zu rekonstruieren, da es einfach entfernt wurde und ein Blinker/Kennzeichenhalter aus dünnem rostenden Blech verbaut wurde.
Im Nassen sifft alles unter der Sitzbank zu incl. Sicherungshalter und Bat...

Thomas
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#2
thomass5 schrieb:Das letzte stück der Radverkleidung unter der Sitzbank gilt es auch zu rekonstruieren...
Das kann dir hier garantiert jemand gebraucht anbieten Wink

thomass5 schrieb:Hat das schon mal jemand verbaut? Oder ist die Optik dadurch hinüber?
Ist zwar keine 500er aber ich hab dir mal Bilder dazu gepackt.
Einmal meine aktuellen Lenkerspiegel, und die vorherige Version mit Verkleidungsspiegeln.
Geht beides, du musst halt wissen was du willst.
Die Spiegel die ich am Lenker habe kann ich dir nicht empfehlen, die Arme rosten und die Blinker sind zu dunkel.
Die anderen waren ok (mit 10W Halogenfunzel), gibts aber mein ich nicht mehr neu.
Als Verkleidungsspiegel ist das technisch auch nicht so die Optimal lösung,
man muss die Kabel durch die Befestigung verlegen, und man sieht je nach Spiegel hauptsächlich nur Unterarme.
Über die Optik kann man sich streiten, muss jeder für sich entscheiden.

Ich meine irgendwer hier hätte auch Spiegelblinker an der Verkleidung gehabt.
Vieleicht meldet sich ja noch jemand das du aussagekräftigere Bilder bekommst Wink
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#3
Achja: Selbstleuchtende Farbe (z.B. das Orange/rot der Krankenwagen) ist illegal.... Whistle
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#4
Paul Junior schrieb:Achja: Selbstleuchtende Farbe (z.B. das Orange/rot der Krankenwagen) ist illegal.... Whistle
und farbe die im dunkeln leuchtet soviel ich weiߟ...
Ich brauche keine Signatur.
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#5
hoestleyd schrieb:
Paul Junior schrieb:Achja: Selbstleuchtende Farbe (z.B. das Orange/rot der Krankenwagen) ist illegal.... Whistle
und farbe die im dunkeln leuchtet soviel ich weiߟ...

Dein K grün ist schon mal gut denke ich. Mal sehen was mein Mann mit der Lizenz zum Lackieren so in der Pistole hat.

Bei den Blinkern hatte ich an die: <!-- m --><a class="postlink" target="_blank" href="http://www.ebay.de/itm/ws/eBayISAPI.dll?ViewItem&item=230697439941&ssPageName=ADME:B:WNASIF:DE:1123">http://www.ebay.de/itm/ws/eBayISAPI.dll ... IFBig GrinE:1123</a><!-- m --> gedacht.
An der Originalposition befestigt, kann man die Kabel gleich am Geweih in die Kanzel führen. Original Blinkeraufnahmen werden gleich mit weggespachtelt, wenn die Kanzel repariert wird. Und schlimmer Unterarme sehen wie mit den original Spiegeln wirds denke ich nicht.

Wenn ich Glück habe bekomm ich das original Rad-Plaste noch nachgeliefert(hat er eventuell noch im Keller).

Morgen werden mal ein paar Bilder geschossen.

Thomas
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#6
TÜV SÜD - Sicherheit rund ums Motorrad - Motorradbeleuchtung und Winterpflege schrieb:Gesetzliche Einschränkungen
Die Farbvorgaben sind zugleich das strikte Verbot, ein
Fahrzeug – egal ob Auto oder Motorrad – mit einer
andersartigen Lichtfarbe zu versehen. Das Verbot gilt
auch für Malereien am Motorrad, bei denen Tagesleuchtfarben
verwendet werden. Denn sämtliche Reflektoren
und sonstige Mittel mit rückstrahlender Wirkung werden
als „lichttechnische Einrichtungen“ von den strengen
Vorschriften des Verkehrsrechts erfasst.

Das sagt zumindest der TÜV SÜD dazu...wobei man das (wissenschaftlich interpretiert) auch sehen kann als: einzige erlaubte Lackfarbe ist matt schwarz. Weil alle anderen Lacke ja Licht rückstrahlen... (ok mattschwarz strahlt auch zurück...halt vermehrt im IR Bereich Whistle ich hab grad eindeutig zuviele Vorlesungen über irgendwelche Spektroskopiearten Laughing )

aber mal davon ab: du kannst doch nicht dieses Wunderschöne Candy Lightning Blue abschleifen wollen Surprised
1.weiteste Anreise Norden2010
2.Motorradquiz Norden2010
3.weiteste Anfahrt Ansbach2008
2.weiteste Anfahrt Ansbach2013
Umbauten:Xenon,LED-Miniblinker,LED-Kennzeichenbel.,blaues umgeschweiߟtes Geweih,SaitoII-Heizgriffe,Blaue LEDs und 2in2 Barracuda Carbon
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#7
Steve-o schrieb:aber mal davon ab: du kannst doch nicht dieses Wunderschöne Candy Lightning Blue abschleifen wollen Surprised

Ich muߟ. Morgen folgen Bilder. Es sind schon 3 verschiedene Farbtöne verwendet. Allerdings wäre es auch eine Alternative. Was mein Nachwuchs dazu sagt???
Erstmal kommt laminieren und spachteln...

Thomas
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#8
...so, mal ein paar Bilder auf die Schnelle. Von dem LED-Blinker gibts noch einen 2. . Die sollen dann hinten verbaut werden.

Thomas


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#9
thomass5 schrieb:Bei den Blinkern hatte ich an die: <!-- m --><a class="postlink" target="_blank" href="http://www.ebay.de/itm/ws/eBayISAPI.dll">http://www.ebay.de/itm/ws/eBayISAPI.dll</a><!-- m --> ... IFBig GrinE:1123 gedacht.
Genau die meinte ich die ich nicht empfehlen kann Wink
Btw, sieht ja ganz schön mitgenommen aus die kleine Confused

Steve-o schrieb:...wobei man das (wissenschaftlich interpretiert) auch sehen kann
Nicht unbedingt.
Die StVZO drückt sich da klarer aus:
StVZO §49a schrieb:(1) [...]Als lichttechnische Einrichtungen gelten auch Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel.[...]
(7)Für vorgeschriebene oder für zulässig erklärte Warnanstriche, Warnschilder und dergleichen
an Kraftfahrzeugen und Anhängern dürfen Leuchtstoffe und rückstrahlende Mittel verwendet werden.
Und wie wir alle Wissen müssen Lichttechnische Einrichtungen mit einer Bauartgenehmigungskennzeichnung
nationaler oder internationaler Art kenntlich gemacht werden.
Da die Verkleidung nach ABE 444 genehmigt ist heiߟt es also Nummer auf den Lack und gut is Laughing
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