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E-Zeichen aufn Kopf und 3 Standlichter
#1
Hallo miteinander,

macht der Tüv eigentlich Probleme, wenn das E-Zeichen auf dem Kopf steht? Ich habe DIESE Blinker vorne angebaut und habe zwei rechte bekommen, von der Form her ist es egal wie rum man sie dreht, nun steht aber das E-Zeichen aufn Kopf. Schlimm? Die frage hat sich erledigt, hab nochmal genau geschaut, es steht einmal richtig drauf und einmal auf dem Kopf

Zuästzlich habe ich die Positionsleuchten der blinker, wie beschrieben mit ans Standlicht gemacht. Dürfen diese zusammen mitn Standlicht leuchten oder muss ich die Standlichtbirne rausdrehen?
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#2
Moin,
da die ein E-zeichen haben sollten sie sich ja vernünftig benehmen.
Leuchten die nach vorne weiss?
Was macht das Positionslicht wenn du blinkst? Wenn es nicht mehr weiss leuchtet hättest du bei eingeschaltetem Warnblinker vorn kein Standlicht mehr. Also brauchst du das Original auf jeden Fall. Und nein es interessiert nicht das du evtl. gar keinen Warnblinker hast.
Wenn es weiterhin weiss leuchtet hast du evtl. ein Prob mit den Mindestabständen von Blinker und Standlicht.
Das ist auch der Grund warum bei vielen Dosen das Tagfahrlicht beim Blinken einseitig ausgeschaltet wird.
Ausserdem gelten "eigentlich" für ältere Baujahre andere Mindestabstände als für neuere. "Eigentlich" weil es bei mir noch nie Probs mit Prüfern gab, Legal ist das aber nicht.

Mein Tip:

Zeig das doch mal einem Prüfer deines Vertrauens.
Fahr einfach mal hin, nimm dir etwas Zeit und Frage.
Die meisten sind froh wenn jemand kommt und zeigt das er sich kümmert. Mit dem Urteil bist du auf der sicheren Seite und das Ergebnis teilst du uns dann mit. E-Nummern, ABE evtl. Gutachten sollte man dabei haben und schon mal auf Verwendbarkeit geprüft habe.
Damit meine ich das eine ABE für ne GPZ nicht von einen XJ900 stammt.

Erfahrungsgemäss weckst du damit den Technikfreak im Prüfer und kosten tut das auch nicht.
Falls er gleich mit Kosten droht, es gibt mehr von seiner Sorte. Gehst du eben ne Tür weiter.

Bin schon gespannt wie es weitergeht,
Franz
Unn ick segg noch: "Jaaann! Jan pass up! Man do stunn he all mit trekker int koeken."

 
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#3
Habe auch nochmal diesbezüglich bei google geschaut, anscheinend sind solche Blinker erlaubt von den Abständen her. Ein Motorrad darf nach EG zwei Standlichter haben, nach STVZO aber nur eins. Leider weiß ich nicht welche Zulassung meine A hat, da im Feld K kein vermerk ist. Woran kann ich noch die Zulassung erkennen?
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#4
Welche Zulassung das Bike mal hatte, ob es also ein Importfahrzeug ist, spielt keine Rolle. Da Du es derzeit in Deutschland zugelassen hast, gilt auch die deutsche STVZO.
Importierst Du zB einen PKW aus den USA, welcher dort rote Blinker am Heck hatte, musst Du für eine Zulassung in Dt. die Blinker auf Orange umrüsten.
>>>>BIKERTREFF NORDKIRCHEN<<<<

XTZ 750 '92
R1 RN19 '07
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#5
(16.09.2016, 08:45)Gombie schrieb: Welche Zulassung das Bike mal hatte, ob es also ein Importfahrzeug ist, spielt keine Rolle. Da Du es derzeit in Deutschland zugelassen hast, gilt auch die deutsche STVZO.
Importierst Du zB einen PKW aus den USA, welcher dort rote Blinker am Heck hatte, musst Du für eine Zulassung in Dt. die Blinker auf Orange umrüsten.

Es gibt jedoch Ausnahmegenehmigungen (z. B. vom Landesverwaltungsamt o.ä.) wonach die ihre andersfarbigen Blinker durchaus behalten können.
GPZ 500 D - Baujahr '99: 2014-2018
BMW R nineT  - Baujahr '17: 2018 - heute
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#6
Aber wieso ist dann immer die Rede von einer EG zulassung? Gerade bei Blinkern sind die Abstände dann anders einzuhalten. Bei meiner anderen Maschine steht z.B eine E nummer im Schein bzw Brief.
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#7
(16.09.2016, 08:45)Gombie schrieb: Welche Zulassung das Bike mal hatte, ob es also ein Importfahrzeug ist, spielt keine Rolle. Da Du es derzeit in Deutschland zugelassen hast, gilt auch die deutsche STVZO.
Importierst Du zB einen PKW aus den USA, welcher dort rote Blinker am Heck hatte, musst Du für eine Zulassung in Dt. die Blinker auf Orange umrüsten.

Nono Nono

das geht nicht immer
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#8
Moin,
das genaue Datum ab dem die EG Zulassung auf uns losgelassen wurde weiss ich im Mom auch nicht.
Fakt ist aber das die älteren Maschinen hier im Forum nicht nach EG-Recht zugelassen sind.
Da gibt es z.B. grössere Mindestabstände in der Beleuchtung (Blinker auf jeden Fall), die Fläche der Spiegel unterscheidet sich (größer) und die Heckabdeckung muss weiter runtergezogen sein. Wahrscheinlich gibt es noch einen Rattenschwanz von Unterschieden die in der Praxis aber nicht auffällig sind.
Wie oben schon erwähnt, mach dich mal schlau und berichte uns.
Gruss Franz

Tante Edit meint: Hab grad noch mal geguckt, Du hast ein "A", damit bist du bei der EG-Zulassung ziemlich sicher raus.
Unn ick segg noch: "Jaaann! Jan pass up! Man do stunn he all mit trekker int koeken."

 
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#9
www.reiner-mommer.de/tuev_bestimmungen.htm
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ...
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#10
Moin Vannimann,
bleibt noch meine Frage was die Blinker/ Standlichtkombi macht wenn es blinkt!

Danke für den Link, stehen sehr brauchbare Sachen drin, bzw. Anhaltspunkte wo man weiter suchen könnte.

Gruss Franz
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#11
Soweit ich weiß, schaltet das Standlicht im Kombiblinker beim Blinken aus. Ist auch bei den aktuellen Pkw-Modellen mit den 4 Ringen gut zu beobachten
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ...
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#12
Auf der Seite vom Hanse-Tüv gibt es auch eine Auflistung inkl. Maßangaben. Musste mal googlen.
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten ...
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#13
(16.09.2016, 21:49)Vanniman schrieb: Soweit ich weiß, schaltet das Standlicht im Kombiblinker beim Blinken aus. Ist auch bei den aktuellen Pkw-Modellen mit den 4 Ringen gut zu beobachten

Damit hättest du das Prob das beim Warnblinken kein Standlicht mehr da ist. Ohne wirklich zu wissen was da erlaubt ist sehe ich das als grenzwertig an. Ich werd mir mal nen Prüfer schnappen und den Löchern. Erste Ergebnisse dauern ca. 3 Wochen da ich in hoffentlich angenehmer Begleitung ein paar Tage bei gegrilltem Fisch und ,ja ich bevorzuge Rotwein auf das Mittelmeeer schauen werde.

Gruss Franz
Unn ick segg noch: "Jaaann! Jan pass up! Man do stunn he all mit trekker int koeken."

 
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#14
Also das Standlicht bleibt beim blinken an. Ich habe es zumindest schonmal EG-Konform gemacht, indem ich das normal Sandlicht abgeklemmt habe und jetzt nur noch die 2 LEDs leuchten. Wenn du mit Heckabdeckung den Spritzschutz meinst, der ist bei mir ab Werk gekürzt bzw war schon immer gekürzt. Ich hatte mal irgendwo gelassen, dass ein Prüfer auch ein altes Bike nach EG prüfen darf, er darf nur nicht mischen. Leider hab ich kein Prüfer meines vertrauens Sad Bei Umbauten gibts meiner Erfahrung nach eh immer riesen Disskutionen, ich weiß noch damals Drossel austragen trotz allen Papieren was das für ein Akt war.
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#15
*winkt*

Interessant - im "Schluchtiland" ist sowas nicht erlaubt!  irre

Ich kenne jetzt den § nicht genau - aber:
3 weisse Lichter nach vorne, könnten für den entgegenkommenden, Nachts auf den ersten Blick, ein "Zugspitzensignal" simulieren!  Shrug
Offensichtlich gabs hier in der Vergangenheit oftmals Unfälle...
Ausnahmegenehmigungen? k.a.  Rolleyes

Wenn man(n) allerdings die vom Hersteller angebrachte Standleuchte funktionsuntüchtig, entfernt oder versetzt - dann ist eine x-tra Typengenehmigung erforderlich, "da die Bauart des Fahrzeuges verändert wurde" - oderso...
Also ein Besuch bei unserer sehr heiklen Landesregierung. Whistle

So long.
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