Ich weiß, ich lehne mich weit aus dem Fenster und mache mich unbeliebt: Aber wie wäre es einfach mal mit nach Vorschrift fahren? Ohne spießig klingen zu wollen, aber 50 kmh zu viel? Da hast du es nicht besser verdient, ehrlich.
Ich bin sicherlich kein Verfechter der deutschen Polizei und Ordnungsamt-gestützten Bürokratie, aber ich denke was das Fahren angeht, sollte man einen Hauch Vernunft mitbringen, und dazu gehört nunma auch das Einhalten von Geschwindigkeitsbegrenzungen, zumindest im Rahmen. Die ham oft genug ihren Sinn. Bei 15 kmh zu viel is das eine Sache, aber so....
Finde es halt nicht sooo ok, hier das "Erwischen lassen" als den Fehler hinzustellen und nicht die Art des Fahrens.
Klar ist es nicht richtig und klar ist es Unvernünftig....
Aber ich muss ehrlich sagen - Ich habe mir kein Motorrad gekauft, weil ich so ein vernünftiger Mensch bin.
Jeder sollte das Risiko selbst einschätzen können. Schliesslich ist es beim Motorrad ja nicht so wie bei einem Auto, wo man beim Crash massiv andere Verkehrsteilnehmer gefährdet. Sondern man entscheidet ja in 99% der Fälle nur über sein eigenes Leben.
Alles natürlich auf das Fahren außerorts bezogen... wer an einer Schule mit 200 Sachen vorbeirast gehört definitiv erschossen
Also jeder weiß, daß es für dem Betroffenen nicht lustig ist wenn er in diese Situation kommt. Ich hab auch schon viele getroffen die wahrscheinlich wirklich zum ersten Mal und sonst wirklich nie so wirklich zu schnell gefahren sind, aber die Gesetze sind nicht dazu da um sich seine eigene Dehnung draus zu machen.
Und ganz ehrlich? --- Wenn über längere Zeit ein mir völlig fremder Mensch mit einer BMW RT hinter mir fährt, dann weiß ich wohl längst was es geschlagen hat. Man erkennt doch auch Zivilfahrzeuge auf der Autobahn sofort. naja, wenn man ein wenig Übung drin hat und weiß worauf man achten muß..
Die Toleranzfrage in dem Fall kann man nicht aus dem Katalog raus klären. Da bleibt Dir nur eins. Auf den Bescheid warten.
Grüßlieeee
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FZeroOne schrieb:Wenn über längere Zeit ein mir völlig fremder Mensch mit einer BMW RT hinter mir fährt, dann weiß ich wohl längst was es geschlagen hat. Man erkennt doch auch Zivilfahrzeuge auf der Autobahn sofort.
Na klar! In unseren Spiegeln erkennt man ja auch so wahnsinnig viel!!!!
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So ein Boxerschiff erkennste auch mit unseren Spiegeln
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Sir Geffory schrieb:.....
: Was soll mir DAS jetzt bitte sagen :
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Das soll DIR gar nichts sagen.das soll heißen dass ich einen text geschrieben habe, ihn dann aber gelöschte habe,ich irgend etwas tippen mußte weil sonst zu kurz!nicht mehr und nicht weniger!
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... das hierkann man eigentlich gar nicht glauben.
Gruß
Wepps
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Hmmmm, ich sollte das mal meinem Anwalt zeigen
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Ist zwar Bild, aber das Aktenzeichen werd ich mir auch mal aufschreiben
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wepps schrieb:... das hierkann man eigentlich gar nicht glauben.
Gruß
Wepps
Ist die Frage ob das auch auf deinen Fall zutrifft - Bin gespannt was dein Anwalt sagt, wäre ja echt krass, wenn du so drumrum kämest
...wird bei dir denke ich nicht so funktionieren, weil die Überwachung in deinem Fall direkt auf dich abgezielt war. Der Typ aus dem Artikel hatte ja deswegen Erfolg in Karlsruhe weil mit dieser Überwachung alle Verkehrsteilnehmer unter Generalverdacht gestellt werden und er nicht selbsständig entscheiden kann wofür und wann die eigenen Daten verwendet werden. Der springende Punkt ist, dass erstmal jeder aufgenommen wird und die Daten nicht unmittelbar gelöscht werden. Der Bild Artikel ist eben ein wenig frei ausgelegt, aber das ist bei Bild eben ja nix neues ...
Is die selbe Geschichte wie die Kameras auf unserer neuen Rügenbrücke, bei denen niemand weiß was und wofür die überhaupt aufnehmen.
wepps schrieb:... das hierkann man eigentlich gar nicht glauben.
Gruß
Wepps Wie man sich schon denken konnte, schreibt die BLÃD ma wieder totalen Müll...arg ich kann dieses Schmierblatt nicht ab.
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Ja, leider!
Ich hatte mir das Urteil des BVerfG auch schon durchgelesen und mußte leider feststellen, dass es dabei A) um den Generalverdacht von permanenter Videoüberwachung und B) um den "Mißbrauch" von Aufnahmen zur Abstandsmessung als Beweismittel in einem Fall der Geschwindigkeitsübertretung ging. (so´n paar Semester Jura sind ja doch zu etwas zu gebrauchen )
Schaaaaaaaade
Aber ich hab ja nunmal was falsch gemacht, also stehe ich nun wohl oder übel auch dafür gerade :twocents-twocents:
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