25.11.2010, 07:35
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 24.10.2013, 13:50 von TheDarkAvanger.)
Zitat:In der Verordnung zur Ãnderung der Straßenverkehrsordnung (StVO) wird festgelegt, dass "bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" ein Kraftfahrzeug nur mit Winter- oder Allwetterreifen mit dem M+S-Symbol unterwegs sein darf. Die Regelung gilt auch für Motorräder.
http://www.gmx.net/themen/auto/verkehr-s...t-in-kraft
ahhh ja. mal wider ein gesetzt mit einem grossen intrepretierungspotential. ich bin mal auf den endgültigen gesetztestext gespannt. vorallem wie das mit den moppeds wird. weil eigendlich dürfte ich mit meiner gpz gar kein ganzjahreskennzeichen bekommen, da es keine winterreifen gibt.
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