09.03.2006, 20:27
zum Entdrosseln reicht in der Regel aus, wenn
- entweder der entsprechende Schrieb vorgelegt wird
- oder die offene Leistung schon einmal im Fahrzeugbrief eingetragen war.
Nur beim Drosseln gibts hin und wieder Probleme, da eine Einbaubestätigung der Drosselung verlangt wird.
- entweder der entsprechende Schrieb vorgelegt wird
- oder die offene Leistung schon einmal im Fahrzeugbrief eingetragen war.
Nur beim Drosseln gibts hin und wieder Probleme, da eine Einbaubestätigung der Drosselung verlangt wird.
Vier Finger zum Gruß erhoben
(und zwei Grüne hinter sich gelassen)
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