09.09.2023, 18:07
Tja, den Kawa-Händler gibt es leider nicht mehr. Dafür habe ich jedoch den alten Kaufvertrag von 1997, wo extra drin steht, dass die Kawa mit 60 PS ausgeliefert wird. Sollte dieses nicht anerkannt werden, zusammen mit dem alten Brief und den TÜV-Berichten von 2001 bis 2019??
Ich habe wirklich keine Lust, da ein Faß aufzumachen, wo ich dann der Depp bin, welcher eine GPZ ohne Betriebserlaubnis besitzt, und würde daher lieber die Klappe halten, wenn Probleme am Horizont erscheinen.
Ich habe wirklich keine Lust, da ein Faß aufzumachen, wo ich dann der Depp bin, welcher eine GPZ ohne Betriebserlaubnis besitzt, und würde daher lieber die Klappe halten, wenn Probleme am Horizont erscheinen.