27.05.2009, 17:17
Hallo leute,
ich hab folgendes auf dem Herzen:
Meine GPZ war einige Jahre nicht mehr Angemeldet, dementsprechend brauch sie TÜV und dazu muss die 25kw Drosselung noch Eingetragen werden und der BT 45 hinten (130er)
Nun haben wir Wöchentlich in unserer Werkstadt einen TÜV Prüfer, diesem habe ich sämtliche unterlagen vorgelegt (25kw Gutachten f. die Drosselung, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Teil gutachten für den 130er hinterreifen)
Nun sah er sich das ganze an und stellte fest, dass im Gutachten der 25kw Drosselung nur der 120er Hinterreifen drinne steht, und das passe nicht mit der 130er Reifen Bescheinigung überein.
Er sagte mir selbst das das ganze eigentlich quatsch wäre, da man "ohne" die Drosselung ohne bedenken den hinterreifen eintragen könne, aber mit wäre es wieder was anderes ^^
Er sagte es müsse der 130er Reifen eingetragen werden in Kombination mit der Drosselung (Ich dachte bei dem Reifen reicht es wenn man ein Gutachten oder sowas mit sich führt?)
Das Ergebnis davon war die Aussage: "Fahr mal zum TÜV selbst vor, die werden dir das bestimmt eintragen können"
Wie sieht das jetz aus, fehlt mir da irgendetwas an unterlagen oder kann das tatsächlich nur die TÜV Abnahmestelle machen? (Er ist ja auch ein TÜV Männchen, nur ist er ständig unterwegs, von Werkstatt zu Werkstatt und ist von KÃS)
Was sagt ihr dazu, woran hängts?
lG.
ich hab folgendes auf dem Herzen:
Meine GPZ war einige Jahre nicht mehr Angemeldet, dementsprechend brauch sie TÜV und dazu muss die 25kw Drosselung noch Eingetragen werden und der BT 45 hinten (130er)
Nun haben wir Wöchentlich in unserer Werkstadt einen TÜV Prüfer, diesem habe ich sämtliche unterlagen vorgelegt (25kw Gutachten f. die Drosselung, Unbedenklichkeitsbescheinigung und Teil gutachten für den 130er hinterreifen)
Nun sah er sich das ganze an und stellte fest, dass im Gutachten der 25kw Drosselung nur der 120er Hinterreifen drinne steht, und das passe nicht mit der 130er Reifen Bescheinigung überein.
Er sagte mir selbst das das ganze eigentlich quatsch wäre, da man "ohne" die Drosselung ohne bedenken den hinterreifen eintragen könne, aber mit wäre es wieder was anderes ^^
Er sagte es müsse der 130er Reifen eingetragen werden in Kombination mit der Drosselung (Ich dachte bei dem Reifen reicht es wenn man ein Gutachten oder sowas mit sich führt?)
Das Ergebnis davon war die Aussage: "Fahr mal zum TÜV selbst vor, die werden dir das bestimmt eintragen können"
Wie sieht das jetz aus, fehlt mir da irgendetwas an unterlagen oder kann das tatsächlich nur die TÜV Abnahmestelle machen? (Er ist ja auch ein TÜV Männchen, nur ist er ständig unterwegs, von Werkstatt zu Werkstatt und ist von KÃS)
Was sagt ihr dazu, woran hängts?
lG.