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Eintragung 60PS
#1
Hallo zusammen!

Habe meine Maschine (EX500D) entdrosseln lassen - allerdings nicht in einer Werkstatt. Bin dann mit dem Gutachten aus dem Download-Bereich zum TÜV, aber der sah das etwas enger als ich und wollte mir die 60PS nicht eintragen. Bisher stehen nur 34PS und 50PS in den Papieren.
Problem an der Sache war allerdings nicht, dass das Gutachten nicht original war, sondern dass die Fahrzeug-ID und die Genehmigungsnummer nicht stimmten.

Lange Rede kurzer Sinn:
Hat jemand zufällig ein 60PS-Gutachten für die Fahrzeug-ID EX500D... (bei mir 12-stellig) und Typenzulassung G587 und kann mir das einscannen?
Braucht man auch eine entspr. Reifenbescheinigung oder reicht die URB-5 aus dem Download-Bereich?

Schonmal vielen Dank!
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#2
Also bei meiner A hat das heute super geklappt ... keine Probleme, die haben mir sogar noch andere Reifenzualssungen eingetragen...
Ich habe von 27PS auf 60PS entdrosselt.
Auch mit dem eingescannten Wisch aus dem Download. Noch nicht mal eine Erklärung für den Einbau wollten die haben.

TüV Köln Mülheim
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#3
So ungefähr hab ich mir das auch erhofft, war dann aber nicht so. :nixweiss:
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#4
das is aber sehr merkwürdig. ich hatte garkeinen wisch für die entdrosselung, nur für die reifen.
für die 60PS hat der tüff-mensch selber irgendwas rausgesucht. das hat irgendwie 3 taler extra gekostet oder sowas.
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#5
geh zu nen anderen tüv, der wo du warst will anscheinend keine kunden haben sondern verlieren!!!


also du brauchst nur ne abe zur drosselung zur entdrosselung das macht jeder tüv selber der schaut im pc nach und trägt es in die papiere ein!!!

hat bei mir schon zig mal geklappt!!!!
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#6
dannipeu106xr\;p=\"18204 schrieb:also du brauchst nur ne abe zur drosselung zur entdrosselung das macht jeder tüv selber der schaut im pc nach und trägt es in die papiere ein!!!

Kann ich bestätigen, war bei mir auch so.
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#7
klappt normal ohne probleme...

hab es auch mit dem download aus dem forum gemacht,TÜV-Mensch hatte wohl einen schlechten Tag,geh woanders hin...
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#8
Also, das Entdrosseln macht allgemein wenig Probleme beim Tüv, denn man wär ja auch schön blöd, wenn man die als Entdrosselt eintragen lassen würde, aber trotzdem gedrosselt weiter fährt.
Andersrum ist es schon schwieriger, also die Drosselung eintragen.
Wenn ich nur gedrosselt fahren darf, aber der TüV das nicht kontrollieren würde und einfach eintragen würde daß diese gedrosselt ist, dann würde mir das ja schon was bringen (bei Polizeikontrollen steht dann in den Papieren, daß diese gedrosselt ist). Deshalb achtet der TüV beim Drosseln auch darauf, daß es wirklich gemacht wurde, bevor der das einträgt.
Gruߟ, Holle.
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#9
Wenn die Maschine zuvor schon mal offen war, dürfte es normalerweise keine Probleme mit der TÜV-Abnahme der Entdrosselung geben. Wenn doch, TÜV wechseln!!


Der TÜV-Fritze braucht zum Motorrad-Typ (Fahrzeug-ID bzw. A- oder D-Modell) die genauen Daten zu (neuer) Höchstgeschwindigkeit, Stand- und Fahrgeräusch usw.

Wir wissen, dass es eigentlich keine Rolle spielt, ob A- oder D-Modell, da der Motor und Auspuff identisch sind, aber der TÜV-Fritze will's trotzdem schwarz auf weiߟ.
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#10
Danke für die Antworten. War jetzt einige Zeit weg und konnte deshalb nix in Sachen GPZ unternehmen. Das arme Maschinchen stand die ganze Zeit verlassen in einer Garage. Werde mich jetzt die Tage nochmal drum kümmern - hoffentlich dann mit Erfolg. Will ja wenigstens noch ein paar Kilometer in diesem Jahr fahren...


Edit: Bei nem anderen TÜV wars dann absolut problemlos möglich. Der hat sich den Zettel mit dem Gutachten nichtmal genau angesehen. An sich hat der Prüfer nur die ID im Schein mit der am Bike verglichen, mehr hat er nicht gemacht. Sehr sinnvoll. Wink
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