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Drossel Eintragung in Fahrzeugschein? Wichtig ?
#1
Hallo zusammen !

Ich hab da mal eine Frage ....

und zwar habe ich die gute gpz von meinem Cousin aus der nähe von Niedersachsen übernommen. Selber wohne ich in München.

Ich will die Maschine vorerst auch nicht ummelden lassen, weil mein Cousin noch schön die Versicherung und die Steuer zahlt Big Grin

Die Maschine war allerdings ungedrosselt und ich musste die Drossel so also noch einbauen was ich auch getan hab. War auch schon beim TÜV und hab die Bestätigung zur Abnahme.

Nun zum Problem. Da ich in München die Änderung im Fahrzeugschein nicht machen lassen kann müsste ich dafür zu dem Strassenamt in Niedersachsen .. was für mich ein bisschen zu weit ist.. Nach langem hin und her mit dem Strassenamt dort ist es mir endlich gelungen das ich die Unterlagen per Post hinschicken kann.

Jetzt aber zu meiner eigentlichen Frage: Wenn man die Abnahmebescheinigung für die Drossel vom TÜV hat und sie mit dem Fahrzeugschein ganz normal mitführt, ist das legitim oder kann die Polizei einem da was anhaben ? Denn eigentlich ist die Eintragung ja mit Stempel usw. vom TÜV bestätigt, also ist die Änderung im Fahrzeugschein nur noch Formsache??

Bin jetzt die ganze zeit immer so gefahren aber immer mit einem unguten Gefühl ... hoffe das die Eintragung via dem Post verfahren jetzt klappt !

Was meint ihr dazu ?
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#2
Es kommt drauf an, wie's in der Bescheinigung vom TÜV steht.
Ich kenn das so:

1. Die Änderungen sind unverzüglich in die Fahrzeugpapiere zu übernehmen
-> Sofort zu Zulassung, darfst also nicht nur mit der Bescheinigung fahren

oder

2. Die Änderung sind bei nächster Gelegenheit in die Fahrzeugpapier zu übernehmen
-> Kannst mit der Bescheinigung fahren (hat mir die Polizei so gesagt...)
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#3
hm bei mir da steht tatsächlich "unverzüglich"...

mit welcher Strafe meinst du muss man denn dann rechnen ?

Ist das nur eine Ordnungswidrigkeit oder ist das vielleicht sogar schlimmer ?
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#4
Das kann ich dir leider nicht sagen...
Der richtige Ansprechpartner wäre hier wahrscheinlich die Polizei oder das Straßenverkehrsamt...
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